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Hallo Leute, ist es Steuerrechtlich ok wenn ich die Freiberufliche Tätigkeit und das Gewerbe in einen Mandanten führe und es nur in Abteilungen (Gewerbe und Freiberuf) wegen den separaten EÜR und in der Fibu in Bank1 und Bank2 abgrenze?

Oder muss ich 2 Mandanten anlegen?

Die Betriebsausgaben kann ich ja dann auch nur allgemein zuordnen und 50 50 aufteilen...

Gruß

von

2 Antworten

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ok ich habe einen 2. benutzer mit eigener db angelegt.... so müsste das passen....

von
0 Punkte

VORSICHT: Ich erinnere mich dunkel, daß der BFH eine »Infektionstheorie« vertritt. Wenn z.B. ein Rechtsanwalt auch gewerblich tätig ist, dann ist sein gesamter Gewinn gewerbesteuerpflichtig, selbst dann, wenn der gewerbliche Anteil gegenüber der freiberuflichen Tätigkeit marginal ist.

von
Bearbeitet von Anonym

Ok Danke.. ich habe jetzt alles wieder über einen Mandanten laufen und in Abteilungen gegeliedert.

Gruß

Ich fürchte, das nutzt nix. Du kannst die steuerrechtlichen Folgen der »Infektion« nicht durch eine bestimmte Art der Buchhaltung vermeiden. Dein Mandant müßte den gewerblichen Teil auf einen anderen Rechtsträger, etwa eine Kapitalgesellschaft, übertragen. Sonst ist alles gewerblich. Wenn es dafür man nicht schon zu spät ist.

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Gefragt 5, Apr 2023 von seo (20 Punkte)
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