Hallo Leute, ist es Steuerrechtlich ok wenn ich die Freiberufliche Tätigkeit und das Gewerbe in einen Mandanten führe und es nur in Abteilungen (Gewerbe und Freiberuf) wegen den separaten EÜR und in der Fibu in Bank1 und Bank2 abgrenze?
Oder muss ich 2 Mandanten anlegen?
Die Betriebsausgaben kann ich ja dann auch nur allgemein zuordnen und 50 50 aufteilen...
Gruß