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Hallo zusammen,
inzwischen komme ich leidlich mit lx-office zurecht, stehe nun vor dem Problem Abschlagsrechnungen und v.a. Schlussrechnungen erstellen zu müssen, die den gesetzlichen Anforderungen genügen.
Leider scheint es hierfür keine Auswahlmöglichkeit zu geben. Ich kann zwar zwischen Rechnung und Proforma-Rechnung wählen, nicht aber Abshclussrechnung im Drop Down Menü.

Eine manuelle Auflistung aller bereits berechneter Positionen mit Ziehen der Zwischensumme erscheint mir recht unpraktisch. - Und wie bekomme ich dann den Steueranteil ausgewiesen? Im Augenblick wüsste ich aber auch keine Variante dazu.
Ich bin für alle Hinweise dankbar, gerne auch für OO-Vorlagen, wenn jemand so was parat hat.

Katja

von

2 Antworten

0 Punkte

Hallo Katja!

Wie definierst du
> den gesetzlichen Anforderungen genügen

Du hast sicher Gründe, es so zu machen, wie du es machen willst. Soweit ich es kennen gelernt habe, hängen Abschlagsrechnungen vom Gewerbe ab, in dem sie geschrieben werden und ehrlicherweise habe ich nie verstanden, warum man das so macht. Zumindest konnte mir bisher niemand schlüssig Gründe und vor allem Vorteile nennen, warum ich das so machen sollte (kannst du das eventuell?).

Grob umrissen ist meine Vorgehensweise folgende:

Ich habe eine Auftragsbestätigung. Ist die nicht widersprochen, ist sie verbindlich.

Für Teile des Auftrags gibt es jeweils eine (Teil-)Rechnung. Die sind steuerlich in sich schlüssig, ich habe keinen Stress, wenn ein Auftrag mal die Jahresgrenze überschreitet, ich zahle immer die Ust., die ich vom Kunden bekomme, dann, wenn ich sie bekomme, alles transparent und nachvollziehbar. Ob der Kunde ggf. eine Teilrechnung oder die Schlussrechnung nicht bezahlt, ist im Ergebnis egal - abgesehen von dem Problem, dass womöglich bei einer Abschlagsrechnung vorschüssig geleistete Ust. irgendwie abgewickelt (oder aufgegeben) werden muss (hängt von der Art des Abschlags, des Gewerks und des Buchungsverfahrens ab - wobei das Halbwissen meinerseits ist!).

Neben dem Vorteil der Durchgängigkeit erledigt sich damit auch das Vorlagen-Problem. Ist immer eine „volle, richtige Rechnung“.

von

Ich vergass: Falls der Kunde mal „die ganze Rechnung“ sehen will, hast du die Auftragsbestätigung, an der kann man die die Rechnungen anhängen. Oder du druckst eine Proforma-Rechnung. Über die Eleganz dieses Weges lässt sich sicher diskutieren, aber es ist beim geschilderten Verfahren sowieso nur informell.

Du kannst natürlich auf der „letzten“ Rechnung noch ein Position ohne Wert oder eine Bemerkung einfügen, dass damit der Auftrag xyz vollständig erbracht ist. Dann ist das die „Schlussrechnung“, aber mit entwirrter Ust.

0 Punkte

Hallo

Zumindest konnte mir bisher niemand schlüssig Gründe und vor allem
Vorteile nennen, warum ich das so machen sollte (kannst du das
eventuell?).

Nicht wirklich, außer dem dass das USt-Gesetz bestimmte Angaben verlangt, wie zumindest in der Schlussrechnung eine Darstellung der Gesamtsumme sowie der geleisteten (berechneten) Abschläge mit dem Ausweis der USt.

Für Teile des Auftrags gibt es jeweils eine (Teil-)Rechnung. Die sind
steuerlich in sich schlüssig, ich habe keinen Stress, wenn ein Auftrag
mal die Jahresgrenze überschreitet, ich zahle immer die Ust., die ich
vom Kunden bekomme, dann, wenn ich sie bekomme, alles transparent und
nachvollziehbar.

Da folge ich Dir. Für die Teil-Rechungen mache ich es auch so, vermerke eben nur, dass es bspw. die erste Teil-Rechnung ist über z.B. . 30% des Gesamtwertes. Für die Schlussrechnung gibt es aber m.E. die oben erwähnten Vorgaben, so dass ich an der Stelle eben ein Problem habe. Ich habe schon in Erwägung gezogen einen Artikel anzulegen der dann Abschlag heißt, jedoch ist dann noch immer nicht die USt einzeln ausgewiesen. - Oder gibt es einen Weg, dass die Tax Variable pro Zeile rechnet (USt also als Tabellenspalte eingefügt wird), so dass unter der Rechnung nur noch das Gesamtbrutto angezeigt wird?

Für das Baugewerbe sieht es dann sicher nochmal anders aus. Dort ist es soweit ich weiß, üblich die erbrachten Leistungen einzeln aufzulisten, so dass dort auch mit einer Sammelposition nicht unbedingt geholfen ist.

Hilft wohl alles nicht, ich frage nochmal einen Steuerexperten, denke ich...

von

Das "Abschlagsrechnungsproblem" lässt sich ggf. über die Vertragsgestaltung lösen, womit es nie Abschlussrechnungen, sondern immer nur Rechnungen gibt.

Hast du Sachzwänge, die dir dafür keine andere Möglichkeit lassen?

Wenn es dir rein um die Ausgabe der Steuern pro Position geht, ist das „nur“ eine Druckvorlagen-Anforderung. In der Dokumentation findest du in 3.2.8.2 die Variable «tax_rate», mit der eine entsprechende Ausgabe vielleicht schon funktioniert, wobei da dann die Rundungsprobleme anklopfen.

Das ist das Kernproblem von zeilenweisen Steuern: Wenn du intern immer netto rechnest, ist vernünftig, nur am Ende einmal vom Betrag die Steuern zu ermitteln. Führst du Zeilenwerte ein, müssen die am Ende der Summe der Zeilen, aber auch der Steuer aus der Netto-Summe entsprechen. Das ist bei schrägen Prozentwerten kaum realisierbar. Das ist auch das Problem von Abschlagrechnungen, weshalb Ust. da vorab auf die Gesamtsumme gezahlt wird - weil es dann keinen Rundungsstress gibt.

Mir ist ehrlicherweise kein Fall bekannt, weshalb ich zeilenweise die Ust. ausgeben müsste. Entweder ich rechne Brutto oder Netto. Das miteinander zu mischen (was mit der Zeilen-Ust der Fall ist) provoziert Probleme. Nicht nur bei kivitendo, sondern grundsätzlich.

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