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Guten Morgen und hoffentlich ist meine Frage nicht schlimm blöd.

Wir haben einen Artikel der im Lager lag und nun im Büro aktiv genutzt wird. Der soll aber aktiv für eine Betriebswertsberechnung sichtbar sein und nun stellen wir uns die Frage ob wir ihn als Betriebsausgabe buchen sollen oder ob wir ihn ins Büro "umlagern" sollen.

Viele Grüße aus Kiel,
Selene

von (20 Punkte)

2 Antworten

0 Punkte

Hallo Selene,

Erstmal: Es gibt keine doofen Fragen, sondern nur doofe Antworten.

Also: Wenn es vorher eine Ware war, die bei Gelegenheit für den Kunden verkauft werden soll (Server, PC, Drucker) und jetzt selber genutzt wird, würde ich den aus dem Lager ausbuchen (mit oder ohne Lieferschein) und dann eine Dialog- oder Kreditorenbuchung auf das richtige Auwandskonto machen.

Vorausgesetzt ich hab die Frage richtig verstanden, vielleicht gibt es auch noch andere Meinungen im Forum dazu ...

Gruß

Jan

von (18.8k Punkte)
0 Punkte

Hallo Selene,

vorab, ich bin kein Steuerberater, also ist das nur meine Meinung zu deiner Frage.

Ich geh mal davon aus das bei Erwerb der Ware die auf Wareneingang (Aufwand) gebucht wurde.

  • Je nachdem was es ist würde ich den Artikel auch aus dem Lager ausbuchen mit Hinweis auf Verbleib / Verwendung.
  • Umbuchen des Aufwandes entsprechend des Artikels z.B.:
    • Kopierpapier etc. - Umbuchen Wareneingang nach Bürobedarf
    • Computer, Drucker - Umbuchen je nach Preis in Anlagevermögen oder GWG Sofortabschreibung

VG Gerd

von (3.2k Punkte)

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