Das ist das „Quartalsproblem“. Würde die Rechnung im Mai kommen und im Juni bezahlt, interessiert es nicht.
IST-Versteuerung bedeutet, dass dann besteuert wird, wenn Geld fließt. Also wäre es durchaus richtig, die Rechnung erst zu buchen, wenn auch Geld geflossen ist. Mir ist nicht ganz klar, welche Probleme dann beim Buchnungsjournal etc. entstehen könnten: Es soll IST abbilden, was es dann täte.
Wenn absehbar ist, dass der Geldfluss im nächsten Quartal erfolgt (wie im gegebenen Beispiel), dann lässt sich das leicht lösen: Einfach auf den 1. Juli buchen, bzw. den Termin, der vom Kreditor als Abbuchungstermin genannt wird (was dem tatsächlichen Geldfluss entspricht = IST).