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Folgende Situation:

Ein kompletter Rollstuhl wird immer mit 7% Mehrwertsteuer in Rechnung gestellt. Auch die dem Rollstuhl zugeordneten Teile wie Räder, Reifen oder Schläuche. Um diese Rechnung zu schreiben wird der Artikel mit 7% angelegt.

Kommt der Kunde nun aber und möchte nur einen Ersatzreifen kaufen muss dieser mit 19% Mehrwertsteuer berechnet werden. Also müsste derselbe Reifen nun auch noch mit 19% angelegt werden. Also doppelte Arbeit und bei vielen Artikeln schwierig.

Die bessere Lösung wäre die Mehrwertsteuer erst am Ende des Angebotes oder der Rechnung anzuhängen.
Gibt es hierfür eine Lösung??

Herzlichen Dank
Christian

von

2 Antworten

0 Punkte

Nein, keine Lösung.
Du wirst die in Frage kommenden Artikel doppelt angelegen müssen, 1 x mit 7 und 1 x mit 19%.
z.B.
rr001 für den vergünstigten Reifen
rr001e für den Zusatzreifen.

Eine Änderung der Buchungsgruppe geht nur generell für die gesamte Rechnung, also D mit MwSt und Ausland ohne MwSt.

von

Hallo Holgi,

also verstehe ich das richtig: wenn ich die Buchungsgruppe ändere gilt das für alle Rechnungen, nicht nur für die Eine?!

Die Artikel legen wir bereits mit dem alten Warenwirtschaftsprogramm doppelt an.
Bei kleinen Mengen kein Problem, bei vielen Artikeln > 1000 ein großes Problem.

Besteht denn die Möglichkeit das Programm an sich anpassen zu lassen?
So das ich die Mehrwertsteuersätze erst bei der Rechnung anhänge??

Dank nochmal und Gruß
CHristian

0 Punkte

Es gibt eine Möglichkeit über die Buchungsgruppen. Dort könnte eine weitere Gruppe angelegt werden, die "Inland" auf 19% und "Ausland" auf 7% bucht. Soweit ich das thematisch erfassen kann, sollte das funktionieren, denn die Benennung der Felder in den Buchungsgruppen ist Schall und Rauch: Entscheidend sind die zugeordneten Konten.

Allerdings bin ich nicht sattelfest, was die Konten betrifft. Das hängt u.a. auch vom verwendeten Kontenrahmen, etc. ab. Hier kann jedoch eventuell der Steuerberater zielführend weiterhelfen.

von

Dan kannst du die Teile nicht mehr ins Ausland verkaufen :) Bzw. nur noch zu 7%. Außerdem ist es verwirrend. Es könnte aber gehen, so sehr es auch nur ein Workaround ist.

Es ist eine Krücke - ohne Frage. Da es sich hier um das klassische McDonalds Problem handelt — Essen sie hier (=19%) oder wollen Sie es mitnehmen (=7%)= — fehlen schlicht die Steuersätze "Straßenverkauf" und "Verzehr" (um im Bild zu bleiben).

Allerdings bleibt natürlich das grundsätzliche Problem, dass man Rollstuhl und Ersatzteil nicht auf eine Rechnung bekommt. Einfach mal schauen, was die Kassiererin bei McD macht, wenn man „1x zum Mitnehmen und 1x zum hier essen“ bestellt ;)

Mit ist der steuerliche Verlauf nicht ganz klar, denn das Problem müsste sich ja bereits beim Einkauf stellen. Wenn ich nochmal in Ruhe drüber nachdenke, sollte es im Grunde so funktionieren: Die Teile erfassen (= 19%) und dann daraus ein Erzeugnis (=7%) zusammenstellen. Dann braucht es keine Krücke mehr.

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