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Hallo,
ich habe von meinem Steuerberater eine Memo zu einem Urteil des FG Münster bekommen. Hier wäre es doch vielleicht möglich auch ein Urteil von Steuerberatern zB zu bekommen, ob das auch auf kivitendo zutrifft

Nachzulesen unter
http://www.iww.de/quellenmaterial/id/71560
sonst müssten wir doch mal sehen, ob wir diesen Export endlich einführen müssen um überhaupt GOB konform zu sein.

ich würde mich über fachliche konstruktive Antworten freuen

2 Antworten

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Da kivitendo seine Daten in einer frei zugänglichen Datenbank ablegt, könnten IDEA-Daten erzeugt werden, womöglich ist sogar ein Direktzugriff mit IDEA realisierbar.

Allerdings ist das überhaupt nicht erforderlich. Genau das steht in diesem Urteil. Ich verstehe daher die Sorge nicht.

Der Begriff „GoB-konform“ ist als solches ein unbestimmter Rechtsbegriff (s. Wikipedia), es gibt keine allgemeingültige „GoB-konforme Lösung“. Vielmehr ist das immer ein Zusammenwirken von Finanzamt und Unternehmen.

Da sich auf eine kivitendo-Installation problemlos ein Direktzugriff einrichten lässt, bzw. die komplette Installation als VM übergeben werden kann, ist dem Gesetz genüge getan. Alles, was da hineininterpretiert oder von Ämtern womöglich gefordert wird, ist nicht gerichtsfest, wie das Urteil zeigt.

Relevante Zitate aus dem Urteil:

Die Ausführungen … wonach die mit dem Buchführungsprogramm … bereits
deshalb als formal nicht ordnungsgemäß anzusehen sei, weil … keine
Daten-CDs mit den steuerrelevanten Buchführungsdaten vorlegen und die
Prüfungssoftware IDEA bzw. WinIDEA von den Betriebsprüfern nicht
eingesetzt werden konnte, sind sachlich unrichtig.

• Es gibt keine Formvorschrift.

Aus den zitierten Vorschriften ergibt sich – entgegen der im
Betriebsprüfungsbericht … vertretenen Rechtsauffassung –
lediglich, dass der Steuerpflichtige für diejenigen
Datenverarbeitungssysteme, die er tatsächlich verwendet, die Einsicht
und Prüfung gestatten muss und eine maschinelle Auswertung bzw. einen
maschinell verwertbaren Datenträger zur Verfügung stellen muss.

• Die Daten aus kivitendo können problemlos in der geforderten Form überlassen werden.

Hingegen ergibt sich aus § 147 Abs. 6 AO nicht, dass der
Steuerpflichtige auch Datenverarbeitungssysteme, … die sein
System nicht erstellen kann, zur Verfügung stellen müsste.

• Es gibt keine Rechtsvorschrift für die Form der Daten.

Dementsprechend besagt § 147 Abs. 6 AO auch nicht, dass ein
Datenverarbeitungssystem CD-Roms erstellen können muss, dass
Disketten nicht genügen oder dass die maschinelle Datenauswertung
IDEA- oder WinIDEA-fähig sein muss, … .

• Wenn IDEA etwas nicht kann, ist das nicht das Problem des Unternehmens.

Daraus lässt sich folgern: kivitendo ist vollumfänglich und ohne weitere Modifikationen im Sinne des aktuell geltenden Rechts GoB-tauglich.

Das wurde vor wenigen Wochen bei der Geschäftsprüfung eines kivitendo-Anwenders aus Bremen vom zuständigen Finanzamt bestätigt. Da es — wie oben erwähnt — jedoch grundsätzlich eine Sache zwischen Unternehmen und zuständigen Finanzamt ist, lässt sich daraus weder ein Zertifikat oder sonst etwas herleiten. Denn letztendlich ist allein die GoB-Tauglichkeit der Software kein Garant dafür, dass die Buchführung es ebenfalls ist. Da sind allein die Benutzer ausschlaggebend, weshalb auch bekannte Programme, die mit GoB-Tauglichkeit werben, nicht von einer Betriebsprüfung befreien. Diese Programme machen es allenfalls für das Finanzamt etwas bequemer.

Bearbeitet von Anonym
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Hallo,

ich würde es sehr schön finden, gäbe es unter Berichte/Auswertung oder auch wo anders, einen Punkt für Finanzamt_Export.

Hab mir gerade mal meinen Datenträger der letzten Betriebsprüfung (2005-2008) herausgekramt.
Der besteht aus Datein im *.txt Format einer gdpdu.dtd und einer index.xml

Die Daten in den *.txt Dateien scheinen mit Tab getrennt zu sein.
Die Datein im einzelnen.

Kontenplan.txt -- Felder in 1. Zeile

 Konto-Nummer	Kontenbezeichnung	Kontenkategorie	Kontenunterart	USt.Pos alt	USt.Pos neu	USt. alt	USt. neu	Zuordnung EÜ	Zuordnung Aktiva	Zuordnung Passiva	Zuordnung GuV

Firma.txt -- Felder in 1. Zeile

Name	Strasse	PLZ	Ort	Land	Telefon	FAX	Währung	Gewinnermittlungsart	Grundkontenplan

Journal_20xx.txt -- Felder in 1. Zeile

Belegdatum	Belegnummer	Buchungstext	Buchungsbetrag	Sollkonto	Sollbetrag	Habenkonto	Habenbetrag	USt-Konto Soll	USt-Betrag Soll	USt-Konto Haben	USt-Betrag Haben

Konto_Sach_20xx.txt und
Konto_Person_20xx.txt -- Felder in 1. Zeile

Kontonummer	Kontobezeichnung	Belegdatum	Belegnummer	Buchungstext	Gegenkonto	Sollbetrag EUR	Habenbetrag EUR	USt-Konto	USt-%

Salden_20xx.txt -- Felder in 1. Zeile

Konto	Name	Letzte Buchung	EB-Wert Soll	EB-Wert Haben	Summe für WJ Soll	Summe für WJ Haben	Summe per WJ Soll	Summe per WJ Haben	Saldo per WJ Soll	Saldo per WJ Haben

UST_20xx.txt -- Felder in 1. Zeile ( Umsatzsteuerkennzahlen / siehe Umsatzsteuererklärung )

41 Bemessungsgr.	44 Bemessungsgr.	49 Bemessungsgr.	43 Bemessungsgr.	48 Bemessungsgr.	51 Bemessungsgr.	51 Steuer	86 Bemessungsgr.	86 Steuer	35	36	77	76	80	91	97 Bemessungsgr.	97 Steuer	93 Bemessungsgr.	93 Steuer	94	96	42	54 Bemessungsgr.	54 Steuer	55 Bemessungsgr.	55 Steuer	57	58	45	65	66	61	62	67	63	64	59	69	83

-- macht bei mir zusammen eine 3,5 zoll Diskette 1,44 MB und es gab Buchungstechnisch nichts zu beanstanden.

sollte doch vieleicht machbar sein oder sieht da jemand größere Probleme ?

MfG

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