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Liebe kivitendo Gemeinde,
ich habe ein grosses Problem mit der USt-VA (Ist Versteuerung eingestellt). Wenn ich beispielsweise eine Rechnung am 30.06. erhalte und diese buche, der Rechnungsbetrag aber erst am 15.7. vom Kreditor per Lastschrift abgebucht wird, so entsteht folgendes Problem: Die Ust-VA Juni wird vom Programm (Version 3.0.0) rückwirkend korrigiert, obwohl die Zahlung im Juli erfolgte. Die USt-VA Juli weist dann die zugehörige USt logischerweise nicht mehr aus. Da aber die Ust-VA bis zum 10. des folgemonats an das FA übermittelt werden muss (keine Dauerfristverlängerung), sind meine USt-VAen stets falsch.
Wäre es ratsam die Rechnung erst dann zu buchen, wenn sie beglichen wird? Dann schimpft aber mein Steuerberater und das Buchungsjournal wäre ebenfalls nicht korrekt.
Oder habe ich hier etwas übersehen?
Vielen Dank für Eure Hilfe.

von
Bearbeitet von Anonym

1 Antwort

0 Punkte

Das ist das „Quartalsproblem“. Würde die Rechnung im Mai kommen und im Juni bezahlt, interessiert es nicht.

IST-Versteuerung bedeutet, dass dann besteuert wird, wenn Geld fließt. Also wäre es durchaus richtig, die Rechnung erst zu buchen, wenn auch Geld geflossen ist. Mir ist nicht ganz klar, welche Probleme dann beim Buchnungsjournal etc. entstehen könnten: Es soll IST abbilden, was es dann täte.

Wenn absehbar ist, dass der Geldfluss im nächsten Quartal erfolgt (wie im gegebenen Beispiel), dann lässt sich das leicht lösen: Einfach auf den 1. Juli buchen, bzw. den Termin, der vom Kreditor als Abbuchungstermin genannt wird (was dem tatsächlichen Geldfluss entspricht = IST).

von

Hallo,

Wenn absehbar ist, dass der Geldfluss im nächsten Quartal erfolgt (wie
im gegebenen Beispiel), dann lässt sich das leicht lösen: Einfach auf
den 1. Juli buchen, bzw. den Termin, der vom Kreditor als
Abbuchungstermin genannt wird (was dem tatsächlichen Geldfluss
entspricht = IST).

Verlockend ist diese Lösung schon, ich denke aber nicht korrekt.
es werden normalerweise 2 Buchnungssätze benötigt ( doppelte Buchführung)
- Rechnungen müssen zum Rechnungstag (Tag der auf der Rechnung steht) gebucht werden.
- Zahlung zu Rechnung werden zum Tag des Geldflußes gebucht.

IST-Versteuerung bedeutet, dass dann besteuert wird, wenn Geld fließt.

richtig

Also wäre es durchaus richtig, die Rechnung erst zu buchen, wenn auch
Geld geflossen ist.

Ist der Rechnungstag nicht korrekt gebucht
--> falsche Auswertung von offnen Forderungen / Verbindlichkeiten
--> Mahnungen funktioniert nicht
ist das was mir dazu sofort einfällt.

Der Fehler ist meines erachtens in der Auswertung der Buchnungssätze zu suchen.

Taucht das Problem nur bei Verbindlichkeiten oder auch bei Forderungen auf ?

Leider hab ich im moment keine Zeit das mal komplett nachzuvollziehen.
Ich arbeite selber mit Sollversteuerung.

MfG

Liebe kivitendo-Gemeinde,

vielen Dank für Eure Antworten.
Vielleicht waren meine Datumsangaben ein wenig irritierend.
Unabhängig vom Quartal:
wenn ich eine Rechnung buche, dann gebe ich das Rechnungsdatum ein.
Auch wenn ich eine Rechnung im Folgemonat, also erst nach Begleichung buche (Geldfluss),
wird das Journal im zurückliegenden Monat um diese ergänzt; da ja das Rechnungsdatum das des Vormonats ist.
Gleichsam auch die Umsatzsteuer. Somit ändern sich sowohl Journal, wie auch die USt-VA, die aber bereits dem Finanzamt gemeldet ist.
In dem aktuellen Monat, in dem die Abbuchung erfolgt ist, taucht die Umsatzsteuer dann nicht mehr auf (kann sie ja auch nicht) und wird somit in der aktuellen USt-VA nicht mehr ausgewiesen.
Der Betrag fällt dann im Sinne der USt-VA sozusagen vollkommen raus, es sei denn, ich sende dem FA in jedem Folgemonat eine berichtigte USt-VA, was nicht Sinn der Sache sein kann.
Das betrifft ausschliesslich die Kreditorenbuchungen.

Ich bin der Ansicht ähnliche Fragen schon bei Nutzern der Vorgängerversionen gelesen zu haben; diese liegen allerdings schon Jahre zurück und ich kann mir nicht vorstellen, dass dieser Umstand unkorrigiert überJahre mitgezogen wird.
Vielleicht liege ich ja auch falsch, nur mehr Möglichkeiten als die IST-Versteuerung anzuklicken und korrekt nach Rechnungs, oder aber auch Buchungsdatum zu buchen erschliessen sich mir hier nicht.

Vielen Dank für Eure Hilfe, ich glaube dies betrifft alle IST-Versteuerer, die dieses Programm nutzen.

Rechnungen müssen zum Rechnungstag (Tag der auf der Rechnung steht) gebucht werden.

Letztendlich ergibt sich lediglich beim Quartalsübergang die Frage, wann ich welche Forderung wie bei der Ust. angebe. Hier ist die vorgeschlagene Kreativität jedenfalls nicht unzulässig, da sie mich im konkreten Fall selbst benachteiligt, denn ich erhalte damit später meine bezahlte Mwst. verrechnet. Allerdings steht nirgends, dass ich das Rechnungsdatum nehmen muss, vielmehr ist es zulässig, dass ich es tue.

Zitat aus Beck:
Für den Vorsteuerabzug gelten die gleichen Voraussetzungen wie für die Soll-Besteuerung. Das heißt: Bei Vorliegen einer ordnungsgemäßen Rechnung für die ausgeführte Leistung ist der Vorsteuerabzug ohne Begleichung der Rechnung zulässig. Ist eine Leistung noch nicht erbracht, ist der Vorsteuerabzug dann möglich,
wenn eine Rechnung vorliegt und die Zahlung erfolgt ist.

Für die Umsatzbesteuerung gilt: Die Steuer entsteht nach § 13 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. b UStG mit Ablauf des Voranmeldungszeitraums, in dem das Entgelt vereinnahmt worden ist. Zeitlich ist der Entgeltbetrag von dem
Unternehmer dann vereinnahmt, wenn er wirtschaftlich darüber verfügen kann. Folgende Vereinnahmungsformen sind zu unterscheiden:

Barzahlung - Zeitpunkt der Zahlung
Überweisung auf Bank- oder Postgirokonten - Zeitpunkt der Gutschrift bei der Bank
Kontokorrentverkehr - Zeitpunkt der Anerkennung des Saldos am Ende des Abrechnungszeitraums
Wechsel - Zeitpunkt der Einlösung
Scheck - Zeitpunkt der Hingabe
Abtretung einer Forderung - Zeitpunkt der Abtretung
Aufrechnung - Zeitpunkt der Aufrechnungserklärung

Hallo nsimon,

vielen Dank für den Hinweis.
Da ich meine USt-Erklärung monatlich beim FA einreichen muss, stellt sich die Frage nicht beim Quartalsübergang sondern eben monatlich.
Wie bereits erwähnt spielt es garkeine Rolle, ob ich die Buchung am Rechnungstag oder aber bei Geldfluss (Abgang) buche; da kivitendo diese dann in dem Monat des Rechnungsdatums berücksichtigt, also durchaus rückwirkend.
Auch erhalte ich später meine bezahlte MWSt nicht verrechnet; da die Verrechnung, wie gesagt, dann im Vormonat stattfindet der, bei monatlicher USt-VA, bereits abgeschlossen und dem FA übermittelt ist.

User Gerd trifft hier den berümten Nagel auf den Kopf, es bistrifft auch nur Kreditorenbuchungen.

vgl. hierzu

UStVA falsch bei Ist-Versteuerung?
Ist-Versteuerung bei Version 2.6.3 - wie wird gebucht?

Zitat nsimon vom 09.08.2012:"Denn von Haus aus kennt kivitendo (zur Zeit) intern nur die Soll-Versteuerung. Der Schalter, von dem du sprichst, verändert lediglich die Berichte, jedoch nicht die internen Buchungen.":

Ich kann mir nicht vorstellen, das es nötig ist durch allerlei Tricks und Kniffe das Programm so zu verbiegen, dass es regelkonform arbeitet, dazu scheint es mir zu ausgereift. Oder ist es so, dass die IST-Versteuerung hier nicht 'ernst' genommen wird? Das kann man doch sicherlich beheben.

Vielen Dank

Auch wenn ich eine Rechnung im Folgemonat, also erst nach Begleichung buche (Geldfluss),
wird das Journal im zurückliegenden Monat um diese ergänzt; da ja das Rechnungsdatum das des Vormonats ist.

Womit sich eine Änderungsmeldung zwangsweise ergibt - dafür ist sie da. Und damit relativiert sich das umso mehr, wenn eine monatliche Meldung gemacht wird.

Wenn die kreativen Möglichkeiten nicht recht sind: Die Anpassung von kivitendo an den zeitlichen Verlauf der IST Versteuerung ist natürlich möglich. Entweder selbst anpassen oder beauftragen. Allerdings ist das kein Detail, sondern geht an zentrale Punkte, ist also eine Maßnahme größeren Umfangs.

Womit sich eine Änderungsmeldung zwangsweise ergibt - dafür ist sie da.

Hallo nsimon,

habe ich das so richtig verstanden:

ich muss jedesmal, wenn ich eine Kreditorenrechnung im Folgemonat begleiche eine Änderungsmeldung der Vormonats USt-VA dem FA übermittel, also praktisch jeden Monat; da dieses ja die Regel ist.
Und: ist es tatsächlich so, dass die Änderungsmeldung dafür gedacht ist? Ich war bisher der Ansicht, dass diese existiert um Fehler zu korrigieren (nicht gebuchter Beleg o.ä.), nicht aber für 'normale' Geschäftsabläufe.
Machen das alle IST-Versteuerer so?

Vielen Dank für die Mühen

Hallo,

eventuell geht folgendes ( ungetestet )
- buchen der Lieferantenrechnung zum Rechnungsdatum Brutto (ohne VSt.) in Offene Verbindlichkeiten
(eventuell Steuerautomatik für dieses Konto abschalten)

Buchungen zum Tag des Geldflußes
- buchen des Zahlungsausganges
- umbuchen des Vorsteuerbetrages vom Aufwandskonto zum Vorsteuerkonto

oder alternativ
- Konto anlegen für Zwischenbuchung (Rechnungseingang Brutto)

Buchungen zum Tag des Geldflußes
- Umbuchen der Rechnug auf Aufwandskonto mit VSt. - z.B Wareneingang 19% Vorsteuer - Betrag Netto
und Vorsteuer landet an diesem Tag auf dem Vorsteuerkonto
- Zahlung Buchen

--
so ist zumindest der Überblick --> Offene Verbindlichkeiten da

MfG

Hallo gerd,

vielen Dank für den Vorschlag. Das muss ich erst einmal ausprobieren.

Leider hört sich das so an, als ob die IST-Versteuerungsbuchung in kivitendo doch nicht so reibungsfrei vonstatten geht, wie man denken sollte.
Demnach wäre die v.g. (Lösung?) von nsimon mit der stets korrigierten USt-Voranmeldungskorrektur also doch nicht der 'ganz normale' Vorgang, oder?

Hallo,

also wen ich als Finanzbeamter ständig USt.-Voranmeldungskorrekturen bearbeiten müsste, könnte ich auf den Gedanken kommen was da wohl los ist und mal eine Umsatzsteuerprüfung veranlassen. Aber vielleicht ist es ja in Wirklichkeit auch ganz anders. ;-)

... der 'ganz normale' Vorgang,

Definiert jeder für sich selber, das Finanzamt macht das auch so.

MfG

P.S. elektronische Buchhaltung erleichtert die Auswertung, im Grunde genommen kann ich auch einen Zettel / Heft / Buch nehmen und reinschreiben, Geldeingang - Geldausgang / USt. - VSt. und eine Kiste für offene Rechnungen (Mahnkiste) - (sollte GuV mit Istversteuerung entsprechen).

Vielen Dank, gerd.

Genau die Befürchtung habe ich auch.
Da bleibt mir letztenendes die Erkenntnis, kivitendo ist nichts für IST-Versteuerer, es sei denn, man ist bereit und willens mit deutlichen Mehraufwand zu tricksen.
Leider kenne ich auch keine ernsthafte Alternative; zumindestens nicht für Linux-Nutzer.

Euch allen nochmals herzlichsten Dank und einen schönen erholsamen Abend.

kivitendo ist nichts für IST-Versteuerer

Mit Verlaub: Das ist Quatsch. Wenn ein Bericht erstellt wird und nachträgliche Änderungen durchgeführt werden, kann der nicht mehr stimmen. Das ist kein kivitendo-Problem, sondern immer so. Wenn also die Ust.Erklärung abgegeben wird und sich nachträglich was ändert, dann stimmt die natürlich nicht.

Nicht ohne Grund muss die Ust.Voranmeldung erst am 10. des Folgemonats beim Finanzamt sein. Damit puffern sich im Normalfall viele der geschilderten Fälle ab.

Und wenn man es dauernd hat, gibt es die Möglichkeit der Fristverlängerung.

Noch ein kleiner Nachtrag:

Wenn ich mir am Bildschirm die Summen- und Saldenliste ausgeben lasse wie folgt:

Berichte >> Summen- und Saldenliste

Vorgewählte Zeiträume: monatlich Juni
Verfahren: Ist-Versteuerung

Bildschirmausgabe:
8400 Erlöse 16%/19% USt. (Ust-VA Feld 81 Steuerpfl. Umsätze 19%)
1776 Umsatzsteuer 19 %
1576 Abziehbare Vorsteuer 19 % (USt-VA Feld 66 Abziehbare Vorsteuerbeträge)

1776-1576 (Ust-VA Feld 83 USt-Vorauszahlung/Überschuss)

Ergibt das eine korrekte Darstellung der Werte für die Ist-Versteuerung.

Wenn ich nun einen Listenexport vornehme, egal ob als PDF oder CSV, so erhalte ich die Werte für eine Soll-Versteuerung:

8400 erhöht sich um gestellte Rechnungen, deren Zahlungseingang jedoch noch nicht erfolgt ist
1776 erhöht sich um die in v.g. Rechnungen gestelle Umsatzsteuer
1576 erhöht sich um die Vorsteuerbeträge aus erhaltenen Rechnungen, die noch nicht beglichen sind

Somit ist festzustellen, dass kivitendo bei der Bildschirmausgabe der Summen- und Saldenliste eine korrekte Ist-Versteuerung ausgibt, bei dem Listenexport jedoch wieder eine Ausgabe nach Soll-Versteuerung vornimmt.
Diese ist dann analog der Berichtserstellung UStVa, obwohl das monatliche Abgabeferfahren auf Ist-Versteuerung eingestellt ist.

Demnach mutmasse ich, das hier eventuell ein kleiner Programmierfehler (Bug?) vorliegt. Wie sonst erklärt sich, dass die Bildschirmausgaben korrekt im Sinne der Ist-Versteuerung sind und die Listenausgaben nicht?

Ergibt das eine korrekte Darstellung der Werte für die Ist-Versteuerung.

Wenn ich nun einen Listenexport vornehme, egal ob als PDF oder CSV, so erhalte ich die Werte für eine Soll-Versteuerung

Unterschied zwischen Anzeige und Export (Buttons auf der Seite)? Das wäre ein Bug. Dann bitte im Trac melden.

Vielen Dank für den Hinweis:
gemeldet mit Überprüfung auf dem Demo-Server.

https://trac.kivitendo.de/ticket/2344

Mein Steuerberater hat mir detailliert erklärt wie die Ist-Versteuerung zu verbuchen wäre.

Für die Ist-Versteuerung gibt es in den Standardkontenrahmen SKR03 und SKR04 extra Konten mit der Bezeichnung "USt noch nicht fällig" jeweils für die Steuersätze 7% und 19%. Bei Ist-Versteuerung müsste bei Rechnungsstellung die USt dort verbucht werden statt auf den normalen USt-Konten. Beim Zahlungseingang müssten dann die entsprechenden USt-Beträge nach 7% und 19% dort wieder abgebucht und auf den USt-Konten gegen gebucht werden. Dann wären die SuSa, die UStVA, die BWA und die Bilanz richtig. Genau die falsche Verbuchung wirkt sich auch auf die Betriebswirtschaftliche Auswertung (BWA) und die Bilanz aus. Ich habe schon versucht durch Anpassung der Kontenrahmen das hin zu bekommen aber es muss zusätzlich im Code angepasst werden, damit die Umbuchung bei Zahlungseingang erfolgt. Außerdem lassen sich diese Steuerkonten nicht richtig in der Eröffnungsbilanz buchen, was wieder zu einem Bilanzfehler führt.

Leider kenne ich PERL zu schlecht um da selbst im Code herum zu werkeln und ehrlich gesagt fehlt mir dafür auch die Zeit. Ich werde wohl auf ein anderes System umsteigen müssen. Falls aber jemand sich bereit finden würde, hier Hand anzulegen, dann bin ich gerne bereit die Business Regeln nochmal detailliert aufzuschreiben und auch zu testen.

Hallo,
gibt es hier eine neue Entwicklung? Wir haben Kivitendo relativ neu und unsere Steuerberaterin hat uns nun auf ein paar Sachen aufmerksam gemacht. Sie meint, dass die IST- und SOLL-Versteuerung nicht funktioniert. Außerdem würde die "nicht fällige USt" (brauchen wir für die Bilanz) fehlen.

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